In einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes wird auch die Besonderheit von praxisintegrierten Studiengängen in Kombination mit einer Externenprüfung dargestellt.
Für Studierende in einem praxisintegrierten Studiengang, bei denen die Teilnehmer während der beruflichen Ausbildung nicht als Beschäftigte gelten, besteht auch durch die Ablegung der IHK-Externenprüfung weiterhin keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.
In einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes wird außerdem auf die Phasen vor Aufnahme eines dualen Studiums, die Voraussetzungen für die Familienversicherung und die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studierenden an Berufsakademien eingegangen.
Unternehmen sollten sich im Zweifelsfall immer an die zuständigen Sozialversicherungsträger wenden, um kritische Fragen zu klären.