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Bild zum Artikel: Visadienstleistungen der AHK Istanbul

Visadienstleistungen der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer

Die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (AHK Istanbul) ist ein wichtiger Akteur bei der Förderung der bilateralen Handelsbeziehungen. Aufgrund immer wieder auftauchender Probleme bei der Erteilung von Visa, hat die AHK gemeinsam mit den deutschen Generalkonsulaten nach kurzfristig umsetzbaren Lösungswegen bei der Beantragung von Geschäftsvisa gesucht.

Sind die Gründe einer Ablehnung nicht verständlich oder kann der Antragssteller nicht erkennen, inwieweit der Ablehnungsgrund behoben werden kann, kann mit Unterstützung der AHK Istanbul der Grund der Ablehnung festgestellt werden.

Antragsteller, die in den letzten zwei Jahren zwei Schengen-Visa erhalten haben und entsprechend gereist sind oder ein Jahresvisum erhalten haben und entsprechend gereist sind, können die Anträge seit Anfang Mai unter bestimmten Voraussetzungen über die AHK beim Generalkonsulat Istanbul einreichen. So entfallen für den Antragsteller eine besondere Vorsprache und Wartezeiten.

Die Unterstützung der AHK gilt nur für die Beantragung von Geschäftsvisa. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der AHK.


Erstellt am 10. Mai 2010

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