Die IHK Köln stellt ihren Mitgliedsunternehmen die verkaufsoffenen Sonntage im IHK-Bezirk zum download bereit.
Gem. § 6 Abs.1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW ist bei der Festsetzung von Öffnungszeiten auf die Zeit des Hauptgottesdienst Rücksicht zu nehmen. Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind drei Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen.
Die verkaufsoffenen Sonntage des IHK-Bezirks stehen zum download bereit.
Zuletzt aktualisiert: 12. März 2012