Die Bundesregierung hat in der Begründung des Regierungsentwurfs zum Steuervereinfachungsgesetz als flankierende Maßnahme eine Vereinfachung des Reisekostenrechts angekündigt.
Vorgesehen ist, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) mögliche Vereinfachungsansätze entwickelt und dem Bundestag vorlegt. Zu diesem Zweck hat das BMF eine Arbeitsgruppe eingesetzt.Ziel der Arbeitsgruppe ist es, mögliche Vereinfachungen zu benennen und die entsprechenden Regelungen zu entwerfen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Bundesländer und des BMF und hat bereits Anfang März mehrfach getagt. Mit Ergebnissen der Arbeitsgruppe soll bis zum Jahresende gerechnet werden.Neben den Beratungen zwischen den Ländern und dem BMF finden dazu auch Gespräche und Workshops mit den Wirtschaftsverbänden, Richtern des Bundesfinanzhofs und Vertretern der Wissenschaft statt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ist daran aktiv beteiligt.Grundlage der bereits erfolgten ersten Gespräche war zunächst die Forderung der Wirtschaft, den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte gesetzlich zu definieren, damit ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.Mit Schreiben vom 24.02.2012 haben die Spitzenverbände zum Bericht der Arbeitsgruppe "Reisekostenreform" Stellung genommen und diesen bewertet. Positiv ist, dass das BMF einige Vorschläge der Wirtschaft aufgegriffen hat. Jedoch mit Hinblick auf ein geplantes Gesetzgebungsverfahren sind in der Stellungnahme Prioritäten und Kritik aufgezeigt worden.Aktualisiert am 1. März 2012