Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge in NRW künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro bezahlen. Die Wirtschaft protestiert.
Im Alltag beschreibt das schöne Wort „Treue“ eine zutiefst menschliche Tugend. Aber so wichtig die Loyalität zur Familie auch ist – wer sie gesetzlich vorschreiben wollte, könnte ihre Einhaltung kaum überwachen. Kritiker sagen, genau daran werde auch das geplante Tariftreuegesetz scheitern: Mit ihm will die rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen ab 2012 Sozialdumping und Kinderarbeit verhindern, ebenso die Diskriminierung von Frauen und Behinderten, außerdem die Umwelt beschützen, eine faire Bezahlung von Arbeitnehmern gewährleisten und den Missbrauch von Leiharbeit eindämmen. „Gegen all diese Ziele haben wir gar nichts“, sagt Martin Lehrer vom Städte- und Gemeindebund NRW, „die Frage ist nur, ob das Tariftreuegesetz das richtige Instrument dafür ist“.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge in NRW künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro bezahlen. NRW-Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger rechtfertigt die Initiative so: „Durch die Gleichstellung der Leiharbeiter mit regulär Beschäftigten bei der Vergütung, der Verpflichtung der Unternehmen, soziale Kriterien zu beachten sowie – abhängig von Firmengröße und Auftragswert – Maßnahmen zur Frauenförderung im eigenen Unternehmen durchzuführen, nimmt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion wahr.“
Ist die Kontrolle der Auftragnehmer hinsichtlich all dieser Kriterien schon schwierig genug, dürften die Kontrolleure spätestens dann überfordert sein, wenn sie auch die Frauenquoten und Umweltschutz-Maßnahmen aller Subunternehmer und Zulieferer überprüfen sollen. „Letztlich lässt sich die Einhaltung eines solchen Gesetzes durch eine Kommune gar nicht überwachen“, meint Lehrer. „Aber auch die vom Land geplante Prüfbehörde würde zu einem riesigen organisatorischen Mehraufwand führen.
“Eine offzielle Position der NRW-Kommunen zum Thema steht noch aus. „Aber was man so bei den Kommunen hört, klingt doch sehr kritisch“, berichtet Lehrer. Auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DstGB) steht: „Der DstGB hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, das Vergaberecht nicht mit der Prüfung von Sozialstandards zu überfrachten. Derartige Aspekte dienen nicht dem wirtschaftlichen Einkauf der öffentlichen Hand, sondern verfolgen sonstige politische Zwecke.“
Damit zeichnet sich ein Schulterschluss zwischen den NRW-Kommunen und den Industrie- und Handelskammern des Landes ab. Denn Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK-Vereinigung NRW, argumentiert in dieselbe Richtung: „Das Vergaberecht ist nicht vorgesehen und auch nicht geeignet zur Durchsetzung allgemeiner politischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ziele.“ Außerdem führe das Gesetz zu einer systematischen Benachteiligung des Mittelstandes: Gerade für kleine und mittlere Unternehmen seien Teile der geplanten Prüf- und Nachweisauflagen „schlicht nicht erfüllbar“. Mittelstädt verweist auf „zahlreiche Rechtsvorschriften, in denen Mindeststandards bereits festgelegt sind: Mehr braucht es einfach nicht“.
Quelle: IHKplus, Ausgabe September 2011