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Summarische Ein- und Ausgangsmeldungen

Seit dem 01.01.2011 sind Wareneinfuhren bis zu 24 Stunden vor Verladen im Abgangshafen beim EU-Zoll anzumelden, sonst drohen Bußgelder und Zeitverzögerungen. Importeure müssen dadurch Ihre bisherigen Arbeitsabläufe eventuell neu organisieren.


Seit dem 1. Januar 2011 müssen Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden bzw. dieses verlassen, mittels so genannter "Summarischer Ein- bzw. Ausgangsmeldungen" vorab elektronisch bei den zuständigen Zollstellen in der EU angemeldet werden.

Je nach Ein- bzw. Ausfuhrland und nach Transportart sind der vorab zu meldende Datensatz sowie die Frist, innerhalb derer die Daten an den Zoll gemeldet werden müssen, unterschiedlich.

Obgleich summarische Eingangsanmeldungen normalerweise vom Beförderer, d. h. in aller Regel vom beauftragten Transportunternehmen, abzugeben sind, können Importeure insoweit betroffen sein, als dass sie bei der Datenbeschaffung mitwirken müssen, um eine reibungslose Einfuhrabwicklung zu gewährleisten.

Aktualisiert am 01.12.2011

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