Geändertes Wehrpflichtgesetz zum 1. Juli 2011 in Kraft.
Die Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WehrRÄndG 2011) ist am 28. April 2011 beschlossen worden und tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Somit ist die bisher bekannte Form der allgemeinen Wehrpflicht nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall anwendbar.Ab 1. Juli 2011 können sich Frauen und Männer freiwillig verpflichten, einen Wehrdienst von sechs Monaten zu absolvieren. Diese Zeit ist mit einem anschließenden, ebenfalls freiwilligen, zusätzlichen Wehrdienst auf bis zu 17 Monate verlängerbar. Inhaltlich umfasst der freiwillige Wehrdienst (§ 60 WehrRÄndG): Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern, Hilfeleistungen im Ausland sowie unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfalls.Zeitgleich wurde das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes beschlossen.Gerne können Sie in den nebenstehenden Publikationen den Gesetzestext lesen (Quelle: Sammelblatt Nr. 19 vom 13. Mai 2011).