Voraussetzung ist, dass die Antragsteller Arbeitslosengeld I beziehen oder sich aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme heraus selbstständig machen. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss der Gründer noch über einen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen verfügen.
Neben der benötigten Stellungnahme einer fachkundigen Stelle müssen Existenzgründer zusätzlich der Agentur für Arbeit die persönliche und fachliche Eignung darlegen. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln gibt im Rahmen der Beantragung von Gründungszuschuss fachkundige Stellungnahmen für zukünftige Mitglieder, d.h. Gewerbetreibende ab. Freiberufler, Handwerker oder andere Berufsgruppen wenden sich bitte an die Handwerkskammer, ihre betreuende Kammer oder an die jeweilige kommunale Wirtschaftsförderung.
Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, orientieren Sie sich bitte an dem im Downloadcenter bereitgestellten Merkblatt.
Für weitere Informationen und zur Beantragung des Gründungszuschusses wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Agentur für Arbeit.
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