Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss unter Umständen dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische beziehungsweise berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbracht werden, den die IHK Köln ihren Mitgliedsunternehmen und deren Angestellten ausstellt.
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU- beziehungsweise EG-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG (früher Artikel 8 der Richtlinie 1999/42) ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden. EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt, nicht jedoch von Unternehmen.
Das nebenstehende Merkblatt informiert Sie darüber, welche Unterlagen Sie der IHK für die Ausstellung bitte einreichen.Weitere Informationen zur Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen bietet Ihnen das Internetportal "Portal 21". Das Portal informiert Dienstleistungserbringer und -empfänger sowohl über rechtliche Rahmenbedingungen als auch über den Verbraucherschutz in Europa.Erstellt am 9. August 2010