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Abfalltransport und Abfallverbringung

Nicht nur die Verbringung von Abfällen über die Landesgrenzen hinaus unterliegt unter Umständen gewissen Anzeige- und Genehmigungsanforderungen; auch der Transport innerhalb Deutschlands führt mitunter zu entsprechenden Verpflichtungen.

Grundlage im Rahmen innerdeutscher Transporte ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Danach besteht für bestimmte Abfälle - abhängig von deren Einstufung sowie der geplanten Entsorgungsmaßnahme - die Pflicht zur Einholung einer entsprechenden Genehmigung.

Weitere Informationen können Sie unserem Merkblatt "Abfalltransportgenehmigung" entnehmen.


Auf europäischer Ebene gelten die Vorschriften zur internationalen Abfallverbringung. Hiervon ist jeder Unternehmer betroffen, der Abfälle über die Grenze eines Nationalstaats bewegen will - egal ob es sich dabei um einen EU-Mitgliedsstaat oder ein Drittland handelt. Die Regelungen finden sich in der Verbringungsverordnung für Abfall (VVA) der EG Nr. 1013/2006 und der Neufassung des deutschen Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG).

Das gemeinsame Abfallverbringungsrecht soll internationale Regeln vereinheitlichen, klarer strukturieren und vereinfachen. Wie auch schon die früheren Vorschriften bündelt das aktuelle Recht daher diverse bilaterale Vereinbarungen, so dass sich an der grundsätzlichen Systematik wenig geändert hat: Die vom Unternehmer bei der Abfallverbringung einzuhaltenden Verfahren richten sich nach dem Bestimmungsstaat und der Verwendungsart der Abfälle (Entsorgung oder Beseitigung).

Anders als bisher wird aber das Hauptaugenmerk auf den Umweltschutz gelegt: "Wichtigster und vorrangiger Zweck und Gegenstand ist der Umweltschutz; ihre Auswirkungen auf den internationalen Handel sind zweitrangig." Parallel dazu will die Bundesregierung mit dem AbfVerbrG den illegalen Mülltransport noch konsequenter bekämpfen und hat daher die Regeln zur Kontrolle klarer gefasst und die Bußgelder erhöht.

Weitere Informationen über den Inhalt der Regeln sowie über den Ablauf der einzelnen Verfahren enthält das Merkblatt "Das internationale Abfallverbringungsrecht".

Erstellt am 9. Dezember 2011

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Merkblatt Abfalltransportrecht
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