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Abbau der kalten Progression

Mit dem Gesetz sollen inflationsbedingte Steuerbelastungen in 2013 und 2014 abgebaut werden. Der Bundestag hat am 29.03.2012 das Gesetz beraten und beschlossen.

Damit soll der Einkommensteuertarif vor allem im mittleren Progressionsbereich abgeflacht werden und geringere und mittlere Einkommen steuerlich entlastet werden. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:

Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro beziehungsweise 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.

Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Der Eingangssteuersatz von 14 % bleibt aber erhalten.

Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

Der Tarifeckwert für die so genannte Reichensteuer wird nicht angehoben, sondern verringert.

Weitere Informationen und Details entnehmen Sie der Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums sowie dem Gesetzentwurf. Besonders zu beachten ist, dass das Gesetz vor seiner Geltung erst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Ob die Bundesländer die erforderliche Zustimmung erteilen ist offen.

Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft haben mit Schreiben vom 15.03.2012 eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

Aktualisiert am 12. April 2012

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