Das Land NRW vergibt Innovationsgutscheine an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Gutscheine können innerhalb eines Jahres bei einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung eingelöst werden. Dafür erhalten die Unternehmen qualifizierte Beratung, fachliche und wissenschaftliche Unterstützung. Diese können sie bei der Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen oder für gezielte Forschungs- und Entwicklungsleistungen einsetzen.
Ausgegeben werden die Innovationsgutscheine von der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen. Der Wert des Gutscheins ist variabel. Maximal beträgt der Wert 6.000 Euro, die von dem Unternehmen mindestens verdoppelt werden müssen, wenn sie den Gutschein bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung einlösen. Insgesamt stellt das Innovationsministerium in den nächsten fünf Jahren für die Gutscheine 14,4 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge auf einen oder mehrere Innovationsgutscheine können von interessierten Unternehmen jederzeit bei der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen gestellt werden.
Innovationsgutscheine sollen in erster Linie die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette im Unternehmen von der Idee bis zum marktfähigen Endprodukt unterstützen. Aber auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden.
Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:
Innovationsgutschein Bfür externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik.
Innovationsgutschein F + Efür externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc. Eine konsekutive Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich. Gefördert werden nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits am Markt angeboten werden (zum Beispiel von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).
Aufträge können sowohl von deutschen als auch von ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgeführt werden.
Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 5.000 Euro (Innovationsgutschein B) beziehungsweise bis 10.000 Euro (Innovationsgutschein F + E). Bis zu diesen Obergrenzen werden maximal 50 Prozent der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden, erstattet. Bei kleinen Unternehmen erhöht sich die Förderquote auf 80 Prozent.
Die InnovationsAllianz e. V. der nordrhein-westfälischen Hochschulen ist für die Entgegennahme des Antrags für einen Innovationsgutschein zuständig. Sie können diesen Antrag in schriftlicher oder digitaler Form abgeben.
www.innovationsallianz.nrw.de/innovationsgutschein.html
Geändert am 17. November 2011